Sportbetrieb: Gruppen dürfen im Freien wieder starten

20210307 Beitragbild Weitere Öffnung Sportanlage

Mit der neuesten Fassung der schleswig-holsteinischen Corona-Bekämpfungsverordnung wird im Sport mehr ermöglicht. In begrenztem Rahmen dürfen alle ab 08. März wieder in größeren Einheiten trainieren.

Kinder und Erwachsene können in Gruppen
zurück ins Trainin
g

 

Die nächste Schritt auf dem Weg zum normalen Sportbetrieb steht an. Am Montag dürfen alle Sportarten wieder mit mehr als zwei Personen auf unserer Sportanlage trainieren. Dies darf jedoch nur unter freiem Himmel erfolgen. Die schleswig-holsteinische Landesregierung legt es in ihrer neuesten Verordnung so fest:

 

§ 11 Sport

(1) Die Sportausübung ist nur wie folgt zulässig:

  1. allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person
  2. außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in Gruppen von bis zu zehn Personen,
  3. außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu 20 Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres unter Anleitung einer Übungsleiterin oder eines Übungsleiters.

Die Kontaktbeschränkungen aus § 2 Absatz 4 Satz 1 finden keine Anwendung. § 2 Absatz 4 Satz 2 bis 4 gelten entsprechend. Soweit der Sport in geschlossenen Räumen ausgeübt wird, gilt die Beschränkung aus Satz 1 Nummer 1 für jeden Raum oder innerhalb großer Räume für mindestens 80 Quadratmeter pro sporttreibender Person, sofern die Sporttreibenden grundsätzlich gleichmäßig verteilt sind. Im Fall des Satz 1 Nummer 3 hat die Übungsleiterin oder der Übungsleiter ein Hygienekonzept nach Maßgabe von § 4 Absatz 1 zu erstellen und die Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach Maßgabe von § 4 Absatz 2 zu erheben.

Somit darf Hallensport allein, mit Personen des eigenen Haushalts oder mit einer Person aus einem anderen Haushalt stattfinden. Erwachsene können mit maximal 10 Personen Übungseinheiten auf unserem Rasenspielfeld abhalten. Unsere Kindersportgruppen, wie Eltern-Kind-Turnen, Ballsportgruppe und das Cheerleading, könnten sich draußen sogar mit 20 Mitgliedern treffen. Allerdings sind von deren Übungsleiter:innen vor dem ersten Training individuelle Hygienekonzepte für ihre Sportarten zu erstellen, die dem Vorstand zur Prüfung vorgelegt werden müssen. Erst im Anschluss könnten die Einheiten mit den Kids durchgeführt werden. Bei Erstellung der Hygienekonzepte würde unser Vorstand selbstverständlich unterstützen.

Die neueste Landesverordnung und unser angepasstes Hygienekonzept, das weiterhin von allen zu beachten ist, findet sich unter den folgenden Links:

 

Errsatzverkündung [§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (in Kraft vom 08.03. bis 28.03.2021)

 

Sollten Fragen zu den aktuell gültigen Regelungen auftreten, so können sich alle Sportfreund:innen gerne an den Vorstand wenden.

Unser Vorstand wünscht allen, die nun wieder Ihren Sport aufnehmen wollen, gutes Gelingen und viel Spaß nach langer Pause!

Bericht: Christopher Brust

 

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