Corona-Virus: SH-Landesregierung lockert Regelungen für Sport weiter
- Informationen für Mitglieder
- 20. September 2021
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Für den Breitensport werden die Einschränkungen ab 20. September erneut verringert.
Corona-Bekämpfungsregeln ab 20. September 2021
Schleswig-Holsteins Sportler:innen dürfen sich über einen weiteren Schritt in Richtung Normalität freuen: Die am Montag in Kraft tretende Landesverordnung reduziert die Auflagen für den Sport - insbesondere in geschlossenen Räumen. Darin dürfen weiterhin nur Personen Sport treiben, die
- zweifach geimpft, genesen (Corona-Infektion liegt mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate zurück) oder getestet (Antigen-Test, PCR-Test, Selbsttest),
- Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres oder
- Schüler:innen, die nachweislich zweimal pro Woche in der Schule getestet werden,
sind. Für Zuschauer:innen gelten die selben Voraussetzungen. Die Pflicht zum Tragen einer zertifizierten Mund-Nasen-Bedeckung als Besucher:in von Training oder Wettkämpfen in Innenräumen entfällt dagegen. Ansonsten gelten für den Sport, drinnen wie draußen, keine besonderen Kontaktbeschränkungen. Zudem müssen Übungsleiter:innen von Indoor-Sportarten die Kontaktdaten aller am Training Teilnehmenden nicht mehr erfassen. Eine freiwillige Aufnahme bzw. Registrierung dieser Daten wird nur empfohlen.
Unser Verein hat sein Hygienekonzept, das für alle Sportler:innen verbindlich gilt, aufgrund der neuen Bedingungen angepasst. Die aktuelle Corona-Schutzverordnung kann auf den Interneiten der Landesregierung eingesehen werden. Alle Einzelregelungen für den Sport finden sich in § 11. Weitferführende Fragen beantwortet auch eine FAQ-Seite des Landes sowie der Landessportverband Schleswig-Holstein auf seiner Internetpräsenz. Eine sehr gute, stichwortartig in alphabetischer Reihenfolge aufgebaute Übersicht zu den aktuellen Regelungen in Schleswig-Holstein, bietet zudem der NDR auf seinen Internetseiten.
Bericht: Christopher Brust