Corona-Virus: Ab 22. November gilt die 2G-Regel für Hallensport

20210919 Beitragsbild Corona Verordnung ab 20.09.2021

Fortan dürfen nur noch nachweislich geimpfte und genesene Personen am Sport in geschlossenen Räumen teilnehmen.

Corona-Bekämpfungsregeln ab 22. November 2021

 

Aufgrund der sich deutschlandweit verschlechternden Corona-Lage, hat die schleswig-holsteinische Landesregierung strengere Regeln für den Amateursport beschlossen. Seit 22.11.2021 dürfen nur Personen am Hallensport teilnehmen, die eine doppelte Impfung oder eine Genesung vom Corona-Virus mittels Zertifikaten nachweisen können. Gleiches gilt für jene, die aus medizinischen Gründen keine Corona-Schutzimpfung erhalten sollen. Sportfreunde, die nur einen negativen Test vorlegen, können nicht mehr mitmischen.

Im Einzelnen formuliert es die neueste Landesverordnung wie folgt:

(2a) Innerhalb geschlossener Räume dürfen nur folgende Personen zur Sportausübung und -anleitung eingelassen werden:

  1. Personen, die im Sinne von § 2 Nummer 2 oder 4 SchAusnahmV geimpft oder genesen sind,
  2. Kinder bis zur Einschulung,
  3. Minderjährige, die im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV getestet sind oder anhand einer Bescheinigung ihrer Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden,
  4. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen und im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV getestet sind.

 

Diese Regelung schließt ausdrücklich folgende Personengruppen ein:

  • Übungsleiterinnen und Übungsleiter,
  • Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter,
  • Vereins- oder Verbandsfunktionäre,
  • Teammanagerinnen und Teammanager,
  • Freiwilligendienstler, Wettkampfleitungen,
  • Medienvertreterinnen und Medienvertreter,
  • Betreuerinnen und Betreuer,
  • medizinisches Personal bzw. Ersthelferinnen und Ersthelfer (soweit kein Notfall vorliegt) und weitere Mitglieder von Organisations- und Helferteams.

 

Unser Verein hat sein Hygienekonzept, das für alle Sportler:innen verbindlich gilt, aufgrund der neuen Bedingungen angepasst. Die aktuelle Corona-Schutzverordnung kann auf den Interneiten der Landesregierung eingesehen werden. Alle Einzelregelungen für den Sport finden sich in § 11. Weiterführende Fragen beantwortet auch eine FAQ-Seite des Landes sowie ausführlich der Landessportverband Schleswig-Holstein auf seiner Internetpräsenz.


Bericht:
Christopher Brust

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