Corona-Virus: Ab 22. November gilt die 2G-Regel für Hallensport
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- 22. November 2021
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Fortan dürfen nur noch nachweislich geimpfte und genesene Personen am Sport in geschlossenen Räumen teilnehmen.
Corona-Bekämpfungsregeln ab 22. November 2021
Aufgrund der sich deutschlandweit verschlechternden Corona-Lage, hat die schleswig-holsteinische Landesregierung strengere Regeln für den Amateursport beschlossen. Seit 22.11.2021 dürfen nur Personen am Hallensport teilnehmen, die eine doppelte Impfung oder eine Genesung vom Corona-Virus mittels Zertifikaten nachweisen können. Gleiches gilt für jene, die aus medizinischen Gründen keine Corona-Schutzimpfung erhalten sollen. Sportfreunde, die nur einen negativen Test vorlegen, können nicht mehr mitmischen.
Im Einzelnen formuliert es die neueste Landesverordnung wie folgt:
(2a) Innerhalb geschlossener Räume dürfen nur folgende Personen zur Sportausübung und -anleitung eingelassen werden:
- Personen, die im Sinne von § 2 Nummer 2 oder 4 SchAusnahmV geimpft oder genesen sind,
- Kinder bis zur Einschulung,
- Minderjährige, die im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV getestet sind oder anhand einer Bescheinigung ihrer Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden,
- Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen und im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV getestet sind.
Diese Regelung schließt ausdrücklich folgende Personengruppen ein:
- Übungsleiterinnen und Übungsleiter,
- Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter,
- Vereins- oder Verbandsfunktionäre,
- Teammanagerinnen und Teammanager,
- Freiwilligendienstler, Wettkampfleitungen,
- Medienvertreterinnen und Medienvertreter,
- Betreuerinnen und Betreuer,
- medizinisches Personal bzw. Ersthelferinnen und Ersthelfer (soweit kein Notfall vorliegt) und weitere Mitglieder von Organisations- und Helferteams.
Unser Verein hat sein Hygienekonzept, das für alle Sportler:innen verbindlich gilt, aufgrund der neuen Bedingungen angepasst. Die aktuelle Corona-Schutzverordnung kann auf den Interneiten der Landesregierung eingesehen werden. Alle Einzelregelungen für den Sport finden sich in § 11. Weiterführende Fragen beantwortet auch eine FAQ-Seite des Landes sowie ausführlich der Landessportverband Schleswig-Holstein auf seiner Internetpräsenz.
Bericht: Christopher Brust